6 Wettspielplan |
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6.1 | Der Wettspielplan soll kurz, aber vollständig sein. Er muss mit der Skatordnung im Einklang stehen, klar und eindeutig abgefasst sein und darf keine Widersprüche enthalten. |
6.2 | Er muss als Angaben enthalten: A. Allgemeines: a) Veranstalter, b) Einsätze, Gebühren, c) Umfang des Wettspiels (Anzahl der Serien), d) Spielzahl je Tisch, e) Verwendung der Gelder, f) Ausschlussrecht des Veranstalters, g) Streitschlichtungsstelle (siehe ISkO 4.5.10, SkWO 7.3.2 und 7.3.3), h) Unterschriften. B. Spielbedingungen: a) Bezugnahme auf die Skatordnung und Skatwettspielordnung (ersetzt Einzelbestimmungen über das Spiel an sich), b) Überwachungsbestimmungen, c) Strafbestimmungen, d) Listenführung, e) Spieleinsatz (je Punkt), f) Spielmaterial (nur die vom Veranstalter gereichte, grundsätzlich neue Spielkarte). |
6.3 | Der Wettspielplan muss während der Dauer der Veranstaltung ausliegen und allen Beteiligten jederzeit zugänglich sein. |
7 Gang des Wettspiels |
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7.1 | Tischordnung: |
7.1.1 | Die Verteilung der Plätze erfolgt durch die Spielleitung oder durch Auslosen von Tischplatzkarten. Jeder Tisch hat vier Plätze. Es dürfen höchstens drei Tische mit je drei Personen besetzt sein. |
7.1.2 | Der Tischplatz darf bei Gefahr des Ausschlusses nicht gegen einen anderen vertauscht werden. Nur die Spielleitung kann Auswechselungen vornehmen. |
7.1.3 | Der Platz am Tisch wird für die Dauer einer Serie eingehalten. |
7.1.4 | Die Tischplatzkarte hat nur Gültigkeit für die Serie, für die sie ausgegeben oder gezogen wurde. |
7.1.5 | Am Spieltisch dürfen nur die Mitspieler mit entsprechender Startkarte sitzen. Kiebitzen ist der Aufenthalt am Spieltisch untersagt. |
7.2 | Spielliste: |
7.2.1 | Die Einzelspiele werden in Spiellisten eingetragen. Die Einträge müssen richtig, vollständig und eindeutig sein. |
7.2.2 | Der Mitspieler auf Platz 1 führt in der Regel die Liste. In Ausnahmefällen kann auch ein anderer Mitspieler, gegebenenfalls mit Zustimmung der Spielleitung, die Liste führen. Alle Mitspieler bleiben aber für die Führung der Liste, die während der gesamten Spielzeit einsehbar sein muss, verantwortlich. Sie haben die Eintragungen laufend zu prüfen. Besonders der Kartengeber soll stets nachprüfen, ob das vorhergehende Spiel ordnungsgemäß eingetragen ist. |
7.2.3 | Die Listen erhalten Urkundenwert durch die Unterschrift aller Mitspieler. |
7.2.4 | Die Spielleitung ist berechtigt, a) die Spiellisten jederzeit einzusehen, b) mangelhaft geführte, unleserliche oder unvollständige Spiellisten für ungültig zu erklären. |
7.2.5 | Fehlerhafte Spiellisten können durch die Spielleitung mit der Maßnahme berichtigt werden, dass stets die niedrigste Punktzahl zugrunde zu legen ist. Liegt die Bestätigung aller Mitspieler vor, dürfen Spiele und Ergebnisse nachträglich in die Spielliste eingetragen oder darin geändert werden (siehe ISkO 5.5.3). |
7.3 | Wettspielverlauf: |
7.3.1 | Der Wettspielverlauf wird durch die Skatordnung und die Skatwettspielordnung geregelt. |
7.3.2 | Zweifels- und Streitfälle werden von der Spielleitung oder den von ihr benannten Schiedsrichtern nach den Bestimmungen der Skatordnung entschieden. |
7.3.3 | Einsprüche gegen die Entscheidung der Spielleitung bzw. des Schiedsgerichts können bei der Streitschlichtungsstelle schriftlich erhoben werden. Sie entscheidet nur in regeltechnischen Fragen. Die Austragung von Streitfällen vor öffentlichen Gerichten bleibt davon unberührt (siehe ISkO 4.5.10 und SkWO 7.3.2). |
7.4 | Abschluss des Wettspiels: |
7.4.1 | Nach Beendigung des Wettspiels sind die ordnungsgemäß abgeschlossenen Listen zusammen mit den Startkarten der Spielleitung zu übergeben. Nur damit können begründete Preisansprüche geltend gemacht werden. |
7.4.2 | Teilnehmern, die das Wettspiel beendet haben, ist es nicht gestattet, bei noch spielenden Teilnehmern zu kiebitzen. |
7.4.3 | Nach Ermittlung der Wettspielergebnisse erfolgt die Preisverteilung. Bei Zusendung eines Preises muss der Empfänger die Gebühren tragen. |
7.4.4 | Alle Listen, Startkarten, Unterlagen und Abrechnungen bleiben nach Abschluss des Wettspiels beim Veranstalter. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate. |
8 Spielregeln (Auszug aus der Internationalen Skatordnung) |
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8.1 | Es wird streng nach der Internationalen Skatordnung gespielt. | ||||||||||||||||||||
8.2 | Die Kartenverteilung muss 3, Skat, 4, 3 erfolgen. | ||||||||||||||||||||
8.3 | Es muss abgehoben werden, und zwar so, dass mindestens vier Blätter liegen bleiben oder abgehoben werden. | ||||||||||||||||||||
8.4 | Es wird scharf gespielt, d.h. unberechtigtes Ausspielen oder falsches Bedienen beenden sofort das Spiel - sofern es noch nicht entschieden ist - zugunsten der fehlerfreien Partei. | ||||||||||||||||||||
8.5 | Der Skat darf nicht vom Kartengeber eingesehen werden. Ebenso ist es ihm verboten, in die Karten seines linken und rechten Nachbarn hineinzusehen; er darf das nur nach einer Seite hin tun. Ein Recht auf Karteneinsicht besteht aber nicht. | ||||||||||||||||||||
8.6 | Das Nachsehen und Vermischen der Stiche ist verboten. Jeder Stich muss eingezogen werden. | ||||||||||||||||||||
8.7 | Null zählt 23, Null Hand 35, Null ouvert 46 und Null ouvert Hand 59 Punkte. Der Grand hat den Grundwert 24, zählt also in seinem niedrigsten Falle 48 Punkte. Der Grundwert für den Grand ouvert beträgt ebenfalls 24, mit allen vier Buben ergeben sich 264 Punkte. | ||||||||||||||||||||
8.8 | In allen Fällen sind 30 Augen Schneider, auch für die Gegenpartei. | ||||||||||||||||||||
8.9 | Bei offenen Spielen muss der Alleinspieler alle zehn Karten offen auf den Tisch legen. Es wird kein Stich verdeckt gespielt. Um zu gewinnen, muss der Alleinspieler bei Farb- und Grandspielen alle Stiche machen, bei Nullspielen darf er keinen Stich bekommen. | ||||||||||||||||||||
8.10 | Bei Spielen mit Aufnahme des Skats gibt es nur die drei Gewinnstufen "Spiel einfach", "Schneider" und "Schwarz". Bei Handspielen gibt es die sieben Gewinnstufen "Spiel einfach", "Hand", "Schneider", "Schneider angesagt", "Schwarz", "Schwarz angesagt" und "Offen". Jedes verlorene Spiel wird doppelt abgeschrieben. | ||||||||||||||||||||
8.11 | Nach jedem Spiel sind die Punkte in der Spielliste den bisher erzielten Punkten zuzuzählen oder von ihnen abzuziehen, so dass sich nach dem letzten Spiel bei jedem Teilnehmer die erreichte Punktzahl ohne weiteres ergibt. | ||||||||||||||||||||
8.12 | Nach Abschluss der Serie werden jedem Mitspieler zu seinen erzielten
Spielpunkten für jedes von ihm gewonnene Spiel 50 Wertungspunkte
gutgeschrieben, für jedes von ihm verlorene Spiel 50 Wertungspunkte
abgezogen. Außerdem erhält jeder der Gegenpartei je verlorenes Spiel des
Alleinspielers eine Gutschrift, die am Vierertisch 30 Punkte und am
Dreiertisch 40 Punkte beträgt. Beispiel für den Vierertisch: Spieler A: 937 Spielpunkte, 18 Spiele gewonnen, 3 Spiele verloren. Spieler B, C und D: zusammen 14 Spiele verloren. Berechnung der Gesamtpunktzahl von Spieler A:
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9 Spielbedingungen |
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9.1 | Zum Spiel muss die an den Tisch gegebene neue Spielkarte Verwendung finden. |
9.2 | Kommt am Tisch keine Übereinstimmung über die Höhe des Einsatzes (siehe ISkO 5.5.4) zu Stande, so muss ohne Einsatz gespielt werden. Wurde vor Spielbeginn keine Vereinbarung über die Höhe des Spieleinsatzes getroffen, so darf ein solcher nicht abgerechnet werden. |
9.3 | Der Mitspieler auf Platz 1 hat in der Regel die Liste zu führen. Nach Vereinbarung am Tisch kann auch ein anderer Mitspieler die Listenführung übernehmen. |
9.4 | Will kein Spieler ein Spiel durchführen, wird in die Spielliste "eingepasst" eingetragen. Der nächste Kartengeber hat dann die Karten zu
verteilen. Niemals darf derselbe Kartengeber noch einmal geben. Es wird
kein "Ramsch" gespielt. Alle Spieler am Tisch, an dem die Karten bei eingepassten Spielen noch einmal vom selben Kartengeber verteilt werden, sind auszuschließen. |
9.5 | Jedes Spiel muss durchgeführt werden. Es darf nicht geschenkt werden (siehe aber ISkO 4.3.1 bis 4.3.6). |
9.6 | Der jeweilige Kartengeber ist verpflichtet, die Eintragungen in der Spielliste auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, denn alle Mitspieler haften für einwandfreie Listenführung. |
9.7 | In Vertretung eines anderen zu spielen ist nicht statthaft und darf auch in einem Einzelfall nicht zugelassen werden. |
9.8 | Spielleitung und eingesetzte Schiedsrichter sind jederzeit berechtigt, die Spiellisten einzusehen. |
9.9 | Kiebitzen ist streng verboten. Die Spielleitung darf keine Ausnahmen zulassen. |
9.10 | Streitfälle werden durch Spielleitung oder Schiedsrichter geschlichtet. Einsprüche dagegen müssen bis zum Beginn der nächsten Serie dem Schiedsgericht unterbreitet werden. Nach der letzten Serie der Veranstaltung muss ein Einspruch bis 15 Minuten nach Ende der Veranstaltung (Zeitlimit) erfolgen. Das entscheidet dann endgültig (siehe ISkO 4.5.10, SkWO 7.3.2 und SkWO 7.3.3). |
9.11 | Die Spielliste ist nach Beendigung der Serie von allen Mitspielern zu unterschreiben. Mangelhaft geführte, unleserliche oder unvollständige Spiellisten können für ungültig erklärt werden (SkWO 7.2.4 und SkWO 7.2.5). |
9.12 | Nach Beendigung der Serie erhält der Listenführer die benutzte Spielkarte für seine Tätigkeit, wenn vom Veranstalter keine andere Regelung getroffen wurde. |
9.13 | Auf Verlangen des Veranstalters sind nach Beendigung des Turniers die Startkarten (für Einzelspieler und Mannschaften) ausgefüllt abzugeben. Die Nichtabgabe schließt von der Preisverteilung aus. |